Kosten

Einzeltherapie à 50 Minuten € 90,-
Paartherapie, Familientherapie à 100 Minuten € 150,-

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenversicherung zu stellen. Wird der Antrag genehmigt, so erstattet die Krankenkasse einen Teil des Honorars zurück. Derzeit refundieren die Krankenkassen 28 Euro bis 40 Euro pro Sitzung.

Voraussetzung für einen Kostenzuschuss ist das Vorliegen einer sogenannten krankheitswertigen Störung. Außerdem benötigen Sie spätestens vor der zweiten Psychotherapiestunde eine Bestätigung darüber, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Die Untersuchung kann von jeder praktischen Ärtzin/jedem praktischen Arzt durchgeführt werden.